Wer Bäume hat, haftet für sie. Regelmäßige Kontrollen schützen Sie – und andere.
Als Eigentümer oder Verwalter von Bäumen sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig auf ihren Zustand zu prüfen. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen. Wir übernehmen diese Kontrollen für Sie – fachkundig, vollständig dokumentiert und so, dass die Protokolle im Schadensfall als Nachweis gelten.
In regelmäßigen Abständen begutachten wir jeden Baum sorgfältig vom Boden aus – Krone, Stamm, Stammfuß und Bodenbereich. Wir beurteilen Stand- und Bruchsicherheit und halten alles schriftlich fest: Befund, Maßnahmenempfehlung und Dringlichkeit.
Wenn die Sichtkontrolle einen Verdacht ergibt, gehen wir tiefer. Wir klettern in den Baum, sondieren verdächtige Stellen und setzen bei Bedarf technische Hilfsmittel ein, um Faulstellen oder Hohlräume zu lokalisieren.
Wir kontrollieren auch ganze Baumbestände systematisch – in Parks, auf Friedhöfen, Schulhöfen, Spielplätzen oder auf Firmengeländen. Auf Wunsch übernehmen wir die Anlage oder Aktualisierung eines Baumkatasters.
Nach einem Sturm oder Eisbruch können Bäume innerlich beschädigt sein, ohne es sofort zu zeigen. Wir kommen kurzfristig und beurteilen die Situation.
Jede Kontrolle wird schriftlich protokolliert – mit Datum, Befund und konkreter Handlungsempfehlung. Diese Protokolle sind Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Ein vitaler Baum ist nicht automatisch sicher – Vitalität und Standsicherheit sind zwei verschiedene Dinge, die getrennt beurteilt werden müssen. Wer das verwechselt, riskiert eine böse Überraschung.
Das hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Standort, dem Zustand und dem Alter des Baumes. An Straßen, Spielplätzen und in belebten Grünanlagen ist oft eine Kontrolle jedes oder alle zwei Jahre erforderlich. Für gesunde Bäume an weniger frequentierten Standorten können auch Intervalle von zwei bis drei Jahren ausreichen. Nach Sturmereignissen muss zusätzlich kurzfristig kontrolliert werden. Ergibt die Sichtkontrolle Auffälligkeiten, die sich vom Boden aus nicht abschließend beurteilen lassen, wird eine eingehende Untersuchung erforderlich.
Ja. Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, die auf öffentliche Wege, Nachbargrundstücke oder Straßen einwirken können, trägt die Verantwortung für deren Sicherheit. Das gilt auch ohne explizites Wissen um diese Pflicht.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und Besichtigung vor Ort.