Sicher & kontrolliert

Baumfällungen & Rodungen

Wenn ein Baum weichen muss – sicher, sauber und ohne unnötige Schäden am Umfeld.

Eine Fällung ist immer der letzte Schritt – aber manchmal der einzig richtige. Ob ein Baum eine Gefahr darstellt, abgestorben ist oder einem Bauvorhaben weichen muss: Wir beraten ehrlich und führen die Fällung mit dem Verfahren durch, das zur Situation passt. Das schützt Grundstück, Gebäude und Nachbarn – und hinterlässt die Fläche so, als wäre nichts gewesen.

Was wir anbieten

Klettergestützte Fällung (Seilklettertechnik)

Wir steigen in den Baum und arbeiten die Krone von oben nach unten stückweise ab. Jedes Teil wird kontrolliert abgelassen – ohne Fallzone, ohne Beschädigungen. Ideal in engen Gärten, auf Friedhöfen und überall dort, wo kein Platz für eine freie Fällung ist.

Fällung mit Hubarbeitsbühne

Für Bäume in gut zugänglichen Lagen eine schnelle und sichere Alternative. Wir achten dabei darauf, Bodenverdichtungen und Schäden im Wurzelbereich zu vermeiden.

Kranunterstützte Fällung

Bei großen, bruchgefährdeten oder in sehr beengter Lage stehenden Bäumen arbeiten wir mit Krantechnik. So werden ganze Stammabschnitte kontrolliert gehoben und abgesetzt – auch direkt neben Gebäuden oder Leitungen.

Stubbenfräsung & Rodung

Wer die Fläche nach der Fällung wieder nutzen möchte, kann den Stubben auf Wunsch fräsen lassen. Wir fräsen ihn bis etwa 30 cm unter die Geländeoberfläche – tief genug, um darüber zu mähen, zu pflastern oder neu zu pflanzen.

Sofortmaßnahmen nach Sturm

Nach Sturm- oder Eisbruchereignissen sichern wir gefährliche Bäume und Äste kurzfristig. Bruchstellen werden sauber nachgeschnitten – so dass der verbleibende Baum sich erholen kann.

Fällungen können genehmigungspflichtig sein, abhängig von Baumgröße, Standort und kommunaler Baumschutzsatzung. Wir klären das vorab und unterstützen gerne bei der Antragstellung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?

Das hängt von Ihrer Gemeinde, der Baumgröße und dem Standort ab. Viele Kommunen haben Baumschutzsatzungen, die Fällungen ab einem bestimmten Stammdurchmesser genehmigungspflichtig machen. Wir prüfen das für Sie.

Was passiert mit dem Fällgut?

Standardmäßig nehmen wir alles mit. Wenn Sie Stammholz als Brennholz oder Häckselgut als Mulch behalten möchten, sagen Sie es uns vorab – wir richten uns danach.

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und Besichtigung vor Ort.